Wahlarzt

Definition, Bezahlung und Kostenrefundierung

 

Als Wahlärztin stehe ich in keinem Vertragsverhältnis zu den Krankenversicherungsträgern (ausgenommen KFA Graz) und unterliege keinerlei durch die Krankenkassen auferlegten Einschränkungen.

Daher ist einerseits eine sehr individuelle Betreuung möglich, andererseits müssen alle Kosten der Behandlung vorerst von Ihnen selbst getragen werden.

 

Sie bezahlen direkt nach der Behandlung mittels Bankomatkarte und erhalten von mir eine Honorarnote mit den erbrachten Leistungen und einen Bezahlungsnachweis. Hiermit können Sie bei Ihrer Krankenversicherung einen Antrag auf Rückerstattung der Behandlungskosten stellen.

Gerne kümmere ich mich auf Wunsch um die gesamte Abwicklung und reiche den Antrag für Sie bei Ihrer Versicherung ein.

Der Kostenrückersatz ist, abhängig von Ihrer Krankenversicherung, unterschiedlich und beträgt bis zu 90 % des Honorars eines Vertragsarztes.